Bähners Notwehrthese endgültig widerlegt: Zeuge bekräftigt Vorwürfe – Auch Polizeiaussagen widerlegen Bähners Geschichte

Am dritten Prozesstag wurde der vierte Betroffene, B., vernommen sowie drei Polizeizeug*innen, die die Betroffenen befragt haben bzw. die an der Festnahme Bähners nach der Tat beteiligt waren.

B.:  „Ich habe nur gewartet, dass der Tag kommt an dem das Urteil gefällt wird und hoffentlich die Gerechtigkeit am Ende das Sagen hat.“

1. Die Aussage des Betroffenen B.

Der vierte der Freunde, B., war in der Nacht mit dem Auto dazu gekommen. Er bestätigte in der Verhandlung mit seiner Aussage ebenfalls den Tatverlauf, den Krys und die Betroffenen A. und L. an den vorangegangenen Prozesstagen erzählt hatten. B. habe während der Tat etwas entfernt vom Geschehen gestanden.

.B.: „Soweit ich weiß hat Krys angefangen den Hund zu beleidigen, dann kam direkt der Besitzer mit Beleidigungen. […] Der Täter hat angefangen; Direkt was mit der  Nationalität […]“

B. sagte – wie schon die Betroffenen vor ihm – weiter aus, dass Bähner Krys mehrmals dazu aufgefordert habe sein Grundstück zu betreten. „Komm auf mein Gelände, komm auf mein Gelände, komm auf mein Gelände wenn du dich traust“, soll er zu Krys gesagt haben. Erst als Krys den Aufforderungen Bähners nicht nach kam und Bähner mehrmals versuchte, mit der Waffe in der Hand nach dem Kopf von Krys zu schlagen, sei ihm diese aufgefallen. Er habe dann das Mündungsfeuer beim Schuss auf Krys gesehen.

B.: „Ich weiß nur noch, dass der A. dann geschrien hat: Der hat ne Waffe!  Das haben wir alle nicht so ernst genommen, wer hat schon ne Waffe ?

B. gab dann auf Nachfrage an, den Polizeibeamten bereits in der Vernehmung in der Tatnacht von rassistischen Beleidigungen berichtet zu haben. Dies wurde aber von den Polizeibeamt*innen offensichtlich nicht dokumentiert. B. wurde dann gefragt, ob er wusste, warum er im Januar 2020 erneut vernommen werden sollte, was er verneint, Absprachen habe es mit den anderen auch nicht gegeben, gab er auf Nachfrage an.

Die Verteidigung versuchte auch diesen Betroffenen zu diskreditieren, zu verwirren und als unglaubwürdig darzustellen. B. versicherte mehrfach, wahrheitsgemäß zu antworten und äußerte sein Unverständnis gegenüber der Vorgehensweise der Verteidigung, welche ihm das Gefühl gäbe, als Beschuldigter vernommen zu werden.

2. Die Folgen der Tat 

Auch B. sagte aus, dass er bis heute mit den Folgen des Schusses zu kämpfen habe. Er berichtete rückwirkend zum Anblick der Waffe in Bähners Hand, er habe so etwas zum ersten Mal in seinem Leben erlebt und hoffe auch, dass es das letzte Mal gewesen sei.

B.: „Ich habe erst die ganze Sache nicht realisiert, erst am nächsten Tag wurde mir klar, dass ich bei einer Sache dabei war, wo ein Junge angeschossen wurde.“

B. sagte, auch heute würde er noch stets zusammen zu zucken, wenn er einen lauten Knall hört. Auch sagte er, ihm würde schlecht werden, wenn er eine Waffe sehe. So auch im Laufe des Prozesstages, als der Richter ihm die Bähners Haus gefundenen Waffen als Beweisstücke zeigte. Das Angebot, näher heran zu treten, um die Waffen genauer zu betrachten, lehnte er ab.

3. Der Polizeizeuge L.

Der Polizeizeuge L. war im Außendienst und hatte in der Tatnacht um 0:23 Uhr Krys und seine Freunde aufgesucht. Krys sei relativ redselig gewesen, er gab zielgerichtete Antworten und hatte eine leicht verwaschene  Sprache. Da er alkoholisiert schien, sei ein Alkoholtest gemacht worden. Der Betroffene habe berichtet, dass es einen verbalen Streit hab, ein Hund war im Spiel, dann sei ein Schuss gefallen. Die Wunde wurde dem Polizeizeugen L. gezeigt und ein Druckverband angelegt, bis dann ein Rettungswagen kam.

An den Zustand der drei betroffenen Freunde habe er keine Erinnerung.  Die drei Freunde seien informatorisch zum Vorfall befragt worden, sein Dienstgruppenleiter, Herr S., sei dann mit dem Betroffenen A. und mit polizeilicher Verstärkung zum Wohnhaus des Beschuldigten gefahren.

Polizeizeuge L hatte dann die beiden Betroffenen L. und B. getrennt befragt und belehrt. Der Zeuge sollte nun berichten, was ihm damals über den Vorfall berichtet worden sei. Die Befragten erzählten ihm zufolge (übereinstimmend mit deren Aussagen vor Gericht heute (s.o. und Prozesstag 2), sie seien an Bähners Haus vorbeigegangen, ein Hund habe gebellt, Krys habe dem Hund befohlen, leise zu sein, Bähner sei im Garten erschienen und sei dann, dem Polizeizeugen L. zufolge, aus dem Garten herausgekommen und es gab eine Auseinandersetzung, dann habe sich ein Schuss gelöst.

Der Betroffene L. habe ihm von einer Frau im Garten berichtet, die ebenfalls etwas gerufen haben soll, Polizeizeuge L. konnte sich aber nicht erinnern, ob ihm der Wortlaut damals berichtet worden sei. Zur Art der Waffe wurde Polizeizeuge L. befragt, warum er in der Anzeige „Revolver“ geschrieben habe, er begründete dies damit, dass dies damals wohl so gesagt worden sei.

Ein Kollege habe dann den Beschuldigten Bähner auf das Polizeirevier in Kalk gebracht, Polizeizeuge L. bewachte später die Absperrung des Tatorts, habe aber den Tatort nicht wirklich gesehen. An der Blutprobenentnahme Bähners war er ebenfalls nicht beteiligt, er habe dies nur mit in seine Anzeige aufgenommen.

Von rassistischen Motiven habe Polizeizeuge L. erst später auf der Wache erfahren, im Rahmen einer Dienstbesprechung von dem stellvertretenden Chef Herrn S. oder seinem Chef.

Da Polizeizeuge L. in der Akte nichts von einem Handgemenge notiert hatte, fragt der Staatsanwalt, ob dies im Falle, dass von einer körperliche Auseinandersetzung berichtet worden sei, notiert worden wäre, was Polizeizeuge L. bejahte. Seine Aufgabe sei die Gefahrenabwehr und Aufklärung der Straftaten, weshalb Polizeizeuge L. nach der Übergabe von Krys an den Rettungswagen die Zeugen vernommen habe. Polizeizeuge L. hatte in seiner Strafanzeige zunächst „Totschlag“ eingetragen, in Rücksprache mit der Wache, im Computermenü stehe ein Maßnahmenkatalog zur Auswahl.

Verteidiger Günal fragte den Polizeizeugen L. dann, ob der Geschädigte (Krys) davon gesprochen habe, dass der Täter ein Nazi gewesen sei, der sie rassistisch beleidigt habe, aber Polizeizeuge L. verneinte dies.

4. Der Polizeizeuge P.

Der Polizeizeuge P. war mit einer Kollegin D. im Zugriffsteam und hatte damals das Haus Bähners umstellt. Im Haus sei es bei Ankunft dunkel gewesen, dann seien sie informiert worden, dass es Telefonkontakt mit Bähner gegeben hätte und dieser raus kommen würde. Es sei Licht im Flur angegangen und Bähner sei mit erhobenen Händen herausgekommen und wurde an der Hauswand durchsucht. Später sei die Ehefrau herausgekommen. Für Bähner hätte er mit der Ehefrau noch eine Jacke für Bähner aus dem Haus geholt gegen die Kälte. Eine Bodykam kam zum Einsatz, die eingeschaltet wurde, als der Zugriff bevorstand. Als Bähner an der Mauer durchsucht wurde, sei sie ausgeschaltet worden.

Bähner und seine Frau seien gefragt worden, ob sie mit der Durchsuchung des Hauses nach Schusswaffen einverstanden seien, dann erschien aber die Kriminalpolizei. Bähner wurde belehrt, dass er mindestens einer gefährlichen Körperverletzung verdächtig sei, dann habe Polizeizeuge P. Bähner nach Kalk ins Polizeigewahrsam gebracht.

Polizeizeuge P. konnte auf Anfrage nicht beantworten, wer Kontakt zu dem Ehepaar Bähner im Haus aufgenommen hatte. Polizeizuge S.  habe ihm den Auftrag gegeben. Polizeizeuge P. beschrieb Bähner bei der Festnahme als recht kühl. Dieser habe nichts gesagt und wirkte gleichgültig. Er hatte kein Verständnis für das Polizeiaufgebot. Ein Hund habe im Haus gebellt, der wurde dann gesichert durch den Diensthundeführer und der Ehefrau.

Polizeizeuge P. dokumentierte in der Tatnacht, dass Bähner nicht gefesselt worden sei, da er sich kooperativ verhielt, es gab ja keinen Fluchtversuch, er habe die Beamt*innen nicht angegriffen und war nicht aggressiv. Bähner wirkte ihm zufolge, als würde er seine Probleme selber regeln, ohne Polizei. Er habe eine leichte Alkoholfahne bemerkt, aber bei Bähner sei keinerlei Einschränkungen spürbar gewesen.

Bähner sagte damals aus, er hätte Schusswaffen im Haus. Seine Frau sei nicht mit der Aufbewahrung vertraut, daher habe Bähner beschrieben, wo die Schlüssel liegen. Im Nachtisch läge Bähner zufolge eine ungeladene Waffe, dann im Schrank verschlossen Waffen im Keller und in einer Sporttasche zwei weitere Waffen, die er nach dem Schießen nicht gereinigt habe.

Bähner berichtete im Streifenwagen auf dem Weg zu Wache dann, es habe einen Streit gegeben, er habe eine Schusswaffe im Garten gefunden, aufgehoben und entladen. Kurz davor hätte Bähner draußen einen Schuss gehört. Zu der Art der Waffe konnte der Beschuldigte sagen, dass es sich um einen Revolver handelte, er hatte auch das Kaliber nennen können, berichtete Polizeizeuge P.

Im Festnahmeprotokoll sei „Nein“ angekreuzt gewesen bei der Frage, ob eine ärztliche Untersuchung erforderlich sei, es hätten keine Anzeichen einer Verletzung vorgelegen, dies würde aber nicht der Polizeizeuge P. beschließen, sondern der Gewahrsamsbeamte. An eine Verletzung am Finger konnte sich Polizeizeuge P. nicht erinnern.

5. Der Polizeizeuge S.

Polizeizeuge S. war Dienstgruppenleiter und hatte in der Tatnacht die Meldung bekommen, es habe einen Schusswechsel gegeben und der Täter sei zurück ins Haus gegangen. Er habe eine Einsatzgruppe gegründet und wurde zum Tatort geschickt. In der Zwischenzeit habe sich geklärt, dass man bei Bähner anrufe und ihn bitte, sein Haus zu verlassen, so geschah es auch, seine Kolleg*innen P. und D. nahmen diesen dann fest.

Polizeizeuge S. sagte, Herr W. von der Leitstelle habe mit Bähner telefoniert, Polizeizeuge S. habe nur das Ergebnis mitgeteilt bekommen, dass Bähner raus kommen wolle. Die Durchsuchung nach Waffen sollte nach einem Durchgang mit Hundeführer vorgenommen werden, um Beweismittel zu sichern, da kam dann aber auch schon die Kriminalwache.

Der Anruf bei Bähner sei eine taktische Entscheidung gewesen, um das mildeste MIttel abzuwägen. Anlass sei Polizeizeuge Z. zufolge gewesen, dass es sich um ein bürgerliches Haus handelte, möglicherweise konnte man die Situation so regeln, darauf hatten er und der Dienstgruppenleiter W. sich verständigt. Mit dem Anruf wollte man sehen, wie der mutmaßliche Täter sich verhält. Da Haus umstellt war, sei Sicherheit genug gegeben, dies zu versuchen. Dass es sich um einen CDU-Bezirksvorsitzenden handele, habe Polizeizeuge S. nicht gewusst.

Fazit

Die Aussagen der Polizeibeamten widersprachen sämtlich den Darstellungen Bähners, die er noch zum Prozessauftakt durch seinen Anwalt Mutlu Günal hatte verlesen lassen. In der Tatnacht hatte Bähner im Streifenwagen ausgesagt, er habe in seinem Garten eine geladene Waffe gefunden, nachdem er kurz zuvor draußen einen Schuss gehört habe. Er stritt also zunächst ab, dass es sich um seine Waffe handelte und geschossen zu haben. Offensichtlich handelte es sich dabei jedoch um eine Schutzbehauptung. Diese Beschuldigung hatte noch in der Tatnacht dazu geführt, dass auch die Betroffenen auf Schmauchspuren hin untersucht wurden. Das Ergebnis war negativ, im Gegensatz zum Schmauchspurtest bei Bähner. Heute bestreitet Bähner mittels seiner Anwälte, diese Aussage im Streifenwagen je getätigt zu haben. Im Zuge der Prozessvorbereitung änderte er also Geschichte.

Auch von Angriffen und Bedrohungen gegen ihn oder gar einer erlittenen Verletzung hatte er  gegenüber der Polizei in der Tatnacht nichts berichtet.

Bestätigt wurden von den vernommenen Beamt*innen jedoch teilweise die Aussage bzgl. Bähners Nachbarin: In der Tatnacht soll Bähner gegenüber den Beamten gesagt haben, dass sich seine Nachbarin in der Vergangenheit bedroht gefühlt und deswegen einen Elektroschocker angeschafft habe. In seiner Einlassung war hingegen von Pfefferspray die Rede. Von eigenen Bedrohungserfahrungen in der Vergangenheit erzählte er den Beamten jedoch nichts, im Gegensatz zu seiner Version bei Prozessauftakt.

So wirft auch das Vorgehen der Polizei Fragen auf. Warum wurde Bähner vor seiner Festnahme angerufen und gebeten, mit erhobenen Händen aus dem Haus zu kommen? Auf Rückfrage, warum man Bähner nicht aus dem Haus geholt habe, sagte der Dienstgruppenleiter, es habe sich ja um ein „bürgerliches Haus“ gehandelt, weshalb man die Bedrohung nicht sonderlich groß einschätzte. Zudem mutmaßte er, dass die Dienststelle, welche in telefonischem Kontakt zu Bähner stand, vermutlich auch eine Recherche darüber angestellt habe, wer das Grundstück bewohnte.

Über Bähners Ehefrau berichtete einer der Polizeizeugen, auch sie sei recht kühl gewesen und hätte gegenüber den Beamt*innen vor Ort nichts gesagt. Unklar bleibt ihre Rolle während der Tat. Nach Aussagen der Betroffenen soll sie auch im Garten gestanden und sich am Wortgefecht beteiligt haben. Sie scheint also auch eine Zeugin des Tathergangs, also der Schussabgabe, zu sein. Wenig überraschend also, dass sie am heutigen Prozesstag der Ladung durch das Gericht nicht Folge leistete und stattdessen über Bähners Anwälte verlauten lies, von ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch zu machen.

Am Ende des dritten Verhandlungstages bleibt ein unangenehmer Beigeschmack, sowie einige Fragen offen: 

  • Warum wurden von der Polizei nicht die Vorwürfe der rassistischen Beleidigungen dokumentiert ?
  •  Welche Rolle spielte Bähners gesellschaftlicher Status und Parteizugehörigkeit  im Kontext  des polizeilichen Umgangs mit ihm ?
  • Gab ihm die Polizei durch ihre telefonische Vorwarnung vielleicht sogar Möglichkeit zur Beseitigung von Beweismitteln ?
  • Welche Rolle spielte Bähners Frau in der Tatnacht ?

Disclaimer: Wir haben diesen Bericht nach bestem Wissen und Gewissen gemäß der im Gerichtssaal geäußerten Aussagen erstellt. Wir können keine Gewähr für eine wortwörtliche Richtigkeit übernehmen. Wörtliche Zitate haben wir als solche gekennzeichnet.