PM der Initiative Tatort Porz zum Urteil gegen Hans-Josef Bähner
[Köln, 12.01.2022] Der Prozess gegen Hans-Josef Bähner ging am Montag, den 10. Januar 2022 überraschend schnell zu Ende. Das Landgericht Köln befand Bähner der gefährlichen Körperverletzung, der Beleidigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig und sprach eine Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten aus. Als strafverschärfend wurde dabei u.a. ein „fremdenfeindliches“ Motiv nach §46 StGB herangezogen. Das Urteil – insbesondere die Anerkennung des rassistischen Tatmotivs – führte zu Erleichterung und Aufatmen bei den Betroffenen und allen Prozessbeobachter:innen.
Bähner hatte während des Abschlussplädoyers, wie auch im gesamten Prozessverlauf, keinerlei Zeichen von Reue gezeigt und sogar mittels seiner Anwälte einen Freispruch gefordert. Und das trotz seines bereits bei Prozessbeginn vorgetragenen Geständnisses der Beleidigung, des illegalen Waffenbesitzes und der Schussabgabe. Doch damit nicht genug: Das Abschlussstatement seiner Verteidigung, welchem sich Bähner voll und ganz anschloss, war gekennzeichnet von erneuten Angriffen und Herabwürdigung gegen die Betroffenen seiner rassistischen Gewalttat. Auch Polizei, Justiz und die zahlreichen solidarischen Unterstützer:innen des Angeschossenen Krys wären seiner Auffassung nach einer Verschwörung gegen ihn aufgesessen.
Glücklicherweise folgte das Gericht dieser wirren Erzählung nicht und verurteilte den rechten Täter. Das Gericht folgte in seiner Begründung im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und wertete die Zeugenaussagen der Betroffenen als uneingeschränkt glaubwürdig. Die schriftliche Einlassung Bähners schätzte der Staatsanwalt wie auch das Gericht dagegen als unglaubwürdig und prozesstaktisch konstruiert ein.
Das rassistische Tatmotiv des Angeklagten sei eindeutig, sagte Staatsanwalt Sengöz und das sei besonders strafverschärfend. Auch hier folgte das Kölner Landgericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft.
Das ist bemerkenswert und nicht selbstverständlich. Erst seit 2015 heißt es in §46 des Strafgesetzbuchs, dass „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.
Dass der Kölner CDU-Politiker verurteilt wurde und das rassistische Tatmotiv dabei eine entscheidende Rolle spielt, ist vor allem ein Erfolg der Betroffenen. Sie hatten sich bereits kurz nach der Tat gegen die Diffamierungen und die Opfer-Täter-Umkehr öffentlich zur Wehr gesetzt. Auch von den Beleidigungen und Einschüchterungsversuchen, denen sie im Gerichtssaal durch Bähners Verteidiger ausgesetzt waren, haben sie sich nicht beirren lassen und standhaft ihre Wahrnehmung des Angriffs vertreten. Unserem Aufruf zu Protesten gegen die anfängliche Verschleppung der Eröffnung der Hauptverhandlung und zur kritischen Prozessbegleitung sind viele Menschen nachgekommen und haben solidarisch an der Seite der Betroffenen gestanden.
Die Erleichterung über das Urteil kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Prozess auch an vielen Stellen institutionellen Rassismus offenbart hat. Insbesondere das Vorgehen der Polizei, die an vielen Stellen den Täter privilegierte und die Aussagen des Überlebenden zu den rassistischen Beleidigungen nicht als relevant erachtete, muss kritisch aufgearbeitet werden. Auch die fehlende Sensibilität des Gerichts im Umgang mit den Betroffenen, insbesondere dem Überlebenden Krys hat uns sprachlos zurück gelassen.
„Errungenschaften wie die Anerkennung von Rassismus in Anklage und Urteil müssen sich in allen Fällen rassistischer Gewalt wiederfinden. Aber wir müssen auch weiter machen: der institutionelle Rassismus muss bis ins letzte Detail bekämpft und überwunden werden!“, so Berena Yogarajah von der Initiative Tatort Porz nach der Urteilsverkündung.