Waffenfetischist Bähner: Ein Keller voller Waffen und Munition

Am 4. Prozesstag sagten 6 Polizeibeamt*innen und 2 Gutachter aus. Die Ermittler*innen berichteten von dem Fund eines umfangreichen Waffen- und Munitionslagers in Bähners Privathaus, darunter mehrere Revolver und Kistenweise Munition. Die Funde wurden in einer Fotosammlung dokumentiert, diese im Gericht gezeigt. Die beiden Gutachter präsentierten zudem die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchungen auf Schmauchspuren und zur Schussabgabe.

1. Polizeizeuge S.

Der Polizeizeuge S. war an der Tatortaufnahme und Tatortsicherung beteiligt, traf um 0:50 Uhr am Tatort ein und fand „eine außergewöhnliche Situation“ vor.  Der Angeklagte war zu dem Zeitpunkt noch im Haus. Das Haus war bereits umstellt, das Zugriffsteam stand bereit, jedoch wurde nicht gestürmt. „Das war keine normale Situation, dass man irgendwo hinkommt und das so eine statische Festnahme war.  Das habe ich mir gemerkt.​​​​​​​“ 

Der Polizeizeuge S. habe sich von einem Jugendlichen den Tatort zeigen lassen und habe später Herrn Bähner und seine Frau im Hausflur getroffen.

Dort hätte er dem Ehepaar zunächst den Tatvorwurf „Gefährliche Körperverletzung“ mitgeteilt. Sie sollten festgenommen, bzw. die Ehefrau als Zeugin auf die Wache gebracht werden. Bähner habe angegeben, ihm würde der Schuss in die Schuhe geschoben. Er wirkte angetrunken und etwas verwirrt, aufbrausend, aggressiv und uneinsichtig in die Maßnahmen. Er habe erzählt, schonmal Ärger mit Jugendlichen gehabt zu haben. Wenn man die Polizei gerufen habe, sei niemand gekommen, deshalb müsste man sich selbst helfen. Die Befragung Bähners habe nur ein paar Minuten gedauert. Dabei sei es um die Waffen gegangen. In einer Schublade im Schlafzimmer lag ein Revolver. Sie hätten nichts weiter durchsucht. Die Waffe wies keinen Schmauchgeruch auf. Auf dem Nachttisch lag ein Schlüsselbund, der zu einem Waffenschrank gehörte.

2. Polizeizeugin D.

Polizeizeugin D. gehörte zum Zugriffsteam. Das Team sei mit Schutzwesten und Maschinenpistolen ausgerüstet gewesen, als der Einsatzbefehl kam, habe es schließlich eine Bedrohungslage gegeben. Die Person habe sich im Haus verschanzt, habe es geheißen. Bähner sei angerufen und aufgefordert worden, sich zur Tür zu begeben, der Aufforderung wurde Folge geleistet. Durch die Milchglasscheibe der Haustür sei zu erkennen gewesen, dass Bähner ruhig zur Tür kam. Bähner habe sich bei der Festnahme nicht gewehrt, ihm wurden Handfesseln angelegt und er wurde zur Wache gebracht. Auf der Fahrt habe Bähner unaufgefordert angefangen zu reden: Bähner hätte einen Streit mitbekommen und habe auf seinem Grundstück eine Schusswaffe gefunden, diese gesichert und entladen. In der GESA lautete der Vorwurf zunächst auf versuchte Tötung. Bähner habe den Beamt*innen beschrieben, wo sich die Waffen im Haus befinden: im Nachtschrank, in einer Schublade und in einem Waffenschrank im Keller.

3. Polizeizeugin W.

Weil es zu einer Schussabgabe gekommen sei und anfangs nicht klar war, was mit dem Geschädigten war, sei – wie immer beim Einsatz von Waffen und Verletzungen – eine Mordkommission gebildet worden. Polizeizeugin W. gehörte zur Mordkommission. Ihr Auftrag war, Bähner in der Zelle zu belehren und Vernehmungen durchzuführen. Zunächst vernahm Polizeizeugin W. den Zeugen B. zur Tatnacht (siehe auch Prozesstag 2) und dann Krys im Krankenhaus.

Polizeizeugin W. habe außerdem Bähner zum Lagerort der Waffen befragt, dazu sei sie auch mit einer Kollegin am Tatort in telefonischem Kontakt gewesen. Eine besondere Auffälligkeit sei gewesen, dass er alle Aufbewahrungsorte der Waffen benannt hätte, nur nicht die Pistole, die in einem Körbchen liegend im Schlafzimmer gefunden worden sei. Die Waffe habe Bähner ihm zufolge nach dem Vorfall im Garten gefunden. Da er sich mit Waffen auskenne, habe er sie mitgenommen, um sie der Polizei zu übergeben. Die Kollegin am Tatort hätte dann aber am Telefon gesagt, die Originalverpackung der Bernardelli sei im Haus gefunden und sichergestellt worden. Weil seine Rechtsanwältin gesagt habe, “Der soll die Klappe halten“, habe sie ihm das übermittelt und ihn zum Tatvorwurf auch nicht befragt. Sie sagt, hätte sie selbst eine Verletzung an Bähners Finger gesehen oder Bähner sie während der Befragung darauf hingewiesen, dann hätte sie das in den Akten vermerkt.

„Es kamen rassistische Sprüche gegen meine Jungs und mich“

Mit dem Kollegen, dem Polizeizeugen S. (siehe unten), habe Polizeizeugin W. am Morgen des 30.12.2019 um 9:41 Uhr die Vernehmung des Verletzten (Krys) im Krankenhaus Merheim durchgeführt. „Er war fertig, geschockt, leicht alkoholisiert und konnte den Fragen aber folgen und  antworten, er machte einen sehr mitgenommenen Eindruck.“ Es sei bei der Vernehmung um einen ersten Eindruck und um das Sammeln von Infos gegangen. Ihr sei klar gewesen, dass es sowieso noch eine zweite Vernehmung geben würde, das sei Gang und Gäbe. Im von Zeugin W. angefertigten Gesprächsprotokoll benennt Krys, dass es rassistische Äußerungen von Bähner gegeben habe: „Es kamen rassistische Sprüche gegen meine Jungs und mich“ und an anderer Stelle „weiß nicht mehr, es gab halt rassistische Sprüche gegen uns“. Zeugin W. hatte Krys auch zu Bähners Verletzung am Finger befragt. Woher sie selbst von dieser wusste, konnte sie nicht mehr erinnern. Um 10:25 Uhr hätten sie die Befragung beendet und seien dann zurück zur Wache gefahren.

4. Polizeizeugin G.

Die Polizeizeugin G. hat die Durchsuchung im Bungalow Bähners vorgenommen, einen Vermerk zur möglichen Tatwaffe gemacht und eine Asservatenliste angefertigt. Sie habe Vorinformation gehabt, wonach es eine körperliche Auseinandersetzung gegeben habe und der Tatverdächtige Kommunalpolitiker sei.

Die Polizeizeugin G. war gegen 1 Uhr nachts alarmiert worden, gehörte zur Mordkommission und hat den Tatort mit Polizeizeugin H. (siehe auch 5. Prozesstag) übernommen. „Tatort war der Garten und der davor liegende Weg.“  Es sei die Hausnummer 18 am Friedrich-Ebert-Ufer. Das Ganze soll sich an der Gartenmauer abgespielt haben, erklärt sie.  Das Grundstück sei zum Rhein hin von einer ca. 1 Meter hohen Mauer begrenzt. Linksseitig von der Gartentür, auf einem Kiesstreifen seien aufgewühlte Kieselsteine und Rutschspuren auf dem Rasen zu sehen gewesen. „Es war recht dunkel und es sind keine Tatortspuren, Munitionsteile oder Blutspuren gefunden worden.“ Sie hätten das Haus durchsucht. Der Wohnbereich war ebenerdig und habe eine Treppe zum Keller.

Im Nachttischschrank des Schlafzimmers fanden sie einen Revolver der Marke Smith and Wesson, Kaliber 45, lose Patronen und eine Munitionsschachtel mit 50 Patronen, Kaliber 7,65. Sie konnten den Nachttisch einer männlichen Person zuordnen, ein Mobiltelefon lag unter dem Kopfkissen des Bettes. Eine weitere Schusswaffe habe auf einer Plastiktüte in einem Korb gelegen, eine halbautomatische Selbstladepistole, Kaliber 7,65, Bernadelli. Ein Magazin daneben enthielt 6 Patronen, dieses sei nicht voll gewesen. Die Beamt*innen hätten die Schusswaffen sichergestellt, weil sie nicht wussten, welches die Tatwaffe war. Auf dem Nachttisch stand ein Weinglas und in der Küche seien 2 leere Weinflaschen gefunden worden.

Im Keller seien einige Räume als Waffen- und Munitionsräume genutzt worden: In einem Raum stießen sie auf einen Schrank mit Ordnerablage, dort lagen auf einer Kiste diverse Aktenordner, dazwischen fand sich die Originalbox der Bernadelli mit Waffennummer, außerdem stießen sie auf Trainingspatronen, Vollmantelgeschosspatronen und Bleigeschosspatronen, die unverschlossen im Schrank gelegen hatten, zudem weitere Patronenpäckchen. In einem Safe haben sie weitere Munition gefunden, außerdem ein Wechselsystem und einen Revolver der Marke Smith und Wesson. In einem unverschlossenen Koffer lag eine Sig Sauer und eine weitere Schusswaffe passend zum Wechselsystem. In einem anderen Raum fanden sie in Tresoren zwei Langwaffen und eine Box der Sig Sauer, Silvesterböller sowie eine Waffenbesitzkarte. Sie meint, bis auf die Bernardelli seien alle gefundenen Waffen auf der Waffenbesitzkarte eingetragen gewesen. Es sei insgesamt ein beachtliches Waffenarsenal gewesen und sie hätten deshalb Spezialisten hinzugezogen, um alle Waffen und Munition sicherzustellen und zu dokumentieren.

Weil sie von einer Kollegin wusste, dass Bähner die Waffe im Garten gefunden haben will, habe sie ihr gesagt, dass sie die Originalverpackung der Bernadelli im Haus gefunden wurde und sie deshalb offensichtlich nicht den Geschädigten, sondern Bähner gehöre. Polizeizeugin G. sagte, sie hätten mit einem Spürhund nach dem Projektil und der Hülse der Tatwaffe gesucht, aber nichts gefunden, weder im Garten noch auf dem Gehweg. Die dichtbewachsene Böschung zum Rhein hin wurde nicht durchsucht.

Inaugenscheinnahme einer Fotoserie von der Tatortbegehung und Hausdurchsuchung

Zusammen mit Polizeizeugin G. werden sämtliche Fotos vom Grundstück und vom Haus angeschaut. Sie kommentiert, was zu sehen ist und aus welcher Perspektive die Fotos gemacht wurden. Ein Foto zeigt einen im Flur aufgefundenen Teleskopschlagstock. Es werden Fotos von den Waffen im Schlafzimmer und in den verschiedenen Kellerräumen gezeigt. Die Kellerräume sind sehr unaufgeräumt und vollgestellt, an vielen Stellen findet sich einzeln herumliegende und in Boxen verstaute Munition. Die Polizeizeugin sagt, diese unübersichtliche und unordentliche Lagerung sei ihrer Kenntnis nach nicht ordnungsgemäß.

5. Polizeizeuge M.

Polizeizeuge M. sei mit anderen (Herr L. und eine Praktikantin, Frau N.) über Funk zum Tatort gerufen worden, sie waren die ersten Beamten am Tatort und mit Schutzwesten, Maschinenpistolen und Ramme ausgerüstet. Sie seien zunächst auf die vier betroffenen jungen Männer gestoßen. Sein Kollege habe dann die Gesprächsführung übernommen, während er schon mal die Maschinenpistolen fertig gemacht habe. „Dann trafen weitere Polizeikräfte ein und umstellten das Objekt, um den Tatort einzufrieren.“ Wenn von rassistischen Beleidigungen die Rede gewesen wäre, wäre das über Funk durchgegeben worden oder sie hätten ihren Vorgesetzten darüber informiert. Die Ramme sei nicht benutzt worden, weil die Leitstelle Köln Bähner angerufen habe, der im Waffenregister verzeichnet gewesen sei. „Er kam mit erhobenen Händen heraus und ist dann außerhalb des Hauses fixiert worden.“

Auf Nachfrage von Rechtsanwältin Lunnebach, Vertreterin der Nebenklage, ob es Lärmbelästigungen am Haus von Bähner gegeben haben, erklärt er „Nein, ich hatte aber mitbekommen, dass es am Bezirksrathaus immer wieder Beschwerden über alkoholisierte Jugendliche gegeben hat“.

6. Polizeizeuge S.

Polizeizeuge S. sei mitten in der Nacht alarmiert und mit einer Kollegin mit der Vernehmung auf der Polizeiwache betreut worden. Sein Chef, (Polizeizeuge L., siehe Prozesstag 5) habe sie informiert. Als erstes habe Polizeizeuge S. den Betroffenen A. verhört. Er habe insgesamt sehr erschöpft gewirkt, habe den Kopf auf den Tisch gelegt und nur einsilbig geantwortet. „Zwischendurch haben wir unterbrochen, weil es ihm nicht gut ging.“ Polizeizeuge S. sagte, Beleidigungen habe A. wahrgenommen: „Verpisst euch!“, „Arschloch“. Über rassistischen Beleidigungen wurde Polizeizeuge S. zufolge erst später bei der Befragung von Krys im Krankenhaus gesprochen.

Polizeizeuge S. habe dann den betroffenen Zeugen L. vernommen, dieser habe recht fit gewirkt, zitterte aber an den Händen. L. berichtete u.a., Bähner habe die Waffe direkt auf Krys gehalten, das Mündungsfeuer auf Gesichtshöhe.

Im Anschluss an die Vernehmungen seien Schmauchspuren von den Betroffenen genommen worden, da die Beamt*innen laut S. nicht ausschließen konnten, dass die Zeugen „die Waffe angefasst hatten“.

Daraufhin fuhr Polizeizeuge S. mit der Kollegin Polizeizeugin W. ins Klinikum, um Krys zu vernehmen, der erschöpft gewirkt habe. Er habe der Befragung nur beigewohnt, seine Kollegin habe die Fragen gestellt. Sie hätten Krys gefragt, ob er vernehmungsfähig sei. Dieser habe nicht um eine Pause gebeten. Krys habe von rassistischen Beleidigungen gesprochen, was Bähner genau gesagt hat, konnte er nicht sagen. „Die Vernehmung wurde von uns beendet, weil er die Fragen nicht mehr beantworten konnte. Er wusste vieles nicht mehr.“ Vor der Vernehmung sei ihnen aufgetragen worden zu fragen, um was für eine Waffe es sich gehandelt habe. Auch er sagt, diese Vernehmung sei nicht als abschließend angesetzt gewesen. Es sei wichtig, so schnell wie möglich an die ersten Infos zu kommen, in der Regel werde dann später nochmal vernommen.

Auf Nachfrage des Staatsanwalts, erklärte Polizeizeuge S.:

„Es kamen Aussagen, es seien rassistische Sprüche gefallen. Es war eben ein Umstand von vielen. Das ist da gefallen, aber ich habe dem in dem Moment keine besondere Bedeutung geschenkt. Wir haben uns auf die Schussabgabe konzentriert und was vorher passiert ist, ob es vorher Handgreiflichkeiten gegeben hat.“

7. Gutachter H., Sachverständiger des LKA NRW

Gutachter H. gab Auskunft zu seiner Untersuchung nach Schmauchspuren und über die Distanz zwischen Schusswaffe und Opfer: Bei Bähner fanden sich sehr viele Schmauchspuren auf den Händen, auch auf den beiden Waffen, die zur Untersuchung vorgelegt worden waren. Das spräche für das Hantieren mit den Waffen und eine Schussabgabe. Zudem fanden sich viele Partikel auf dem linken Ärmel der Jacke von Krys, dort sei ja auch der Schusseintritt gewesen. Auf der Hand von Krys und bei den drei Freunden waren nur einzelne Partikel zu finden. Dies sei darauf zurückzuführen, dass diese mit dem Geschädigten interagiert hätten.

Zur Schussentfernung erklärte Gutachter H., der meiste Schmauch komme vorne aus der Mündung und flöge normalerweise nicht mehr als einen halben Meter weit. Aufgrund der charakteristischen Rückstände auf Haut und Jacke von Krys sei der Schuss aus allernächster Nähe abgefeuert gewesen, allerdings nicht aufgesetzt, aus einem Abstand zwischen 0,5 und 5 Zentimetern.

8. Gutachter B., Kriminaltechniker, LKA NRW

Gutachter B. hatte den Revolver aus dem Nachttisch und die halbautomatische Selbstladepistole Bernardelli zur Begutachtung vorgelegt bekommen und sollte erklären, welches die Tatwaffe sei. Beide Waffen hätten einwandfrei funktioniert. Bei der Bernardelli passen 8 Patronen ins Magazin. Sie lade automatisch nach, die Schussauslösung sei aber manuell. Nach einem Schuss werde die Hülse ausgeworfen. Die Patronen in der 50er-Kiste im Nachttisch passten in die Bernardelli. Es sei für dieses Gutachten allerdings keine Hülse oder Projektil mit übersandt worden. Er sagte, dass beide untersuchte Waffen gemischte Munitionsrückstände aufwiesen und auch nicht feststellbar sei, wann mit den Waffen zuletzt geschossen wurde. Eine eindeutige Antwort zur Tatwaffe sei damit nicht möglich, nur anhand von Projektil und Hülse.

Fazit

Bähner erhielt bei seiner Festnahme offenbar eine Vorzugsbehandlung, über die sich auch die am Tatort eingesetzten Polizist*innen wunderten: Obwohl er verdächtig war, gerade auf einen Menschen geschossen zu haben und der Polizei bekannt war, dass er Waffen führte, wurde er per Telefonanruf von der Leitstelle gebeten, aus dem Haus zu kommen und sich zu ergeben. Trotz des dringenden Tatverdachts der schweren gefährlichen Körperverletzung, des ausgehobenen Waffenlagers und illegalen Waffenbesitzes musste Bähner keine Untersuchungshaft antreten.

Fotos aus dem Privathaus Bähners illustrierten eindrücklich, was bislang lapidar als „Besitz von fünf Waffen und Munition“ bekannt war. An vielen Stellen im Haus wurden diverse Waffen sowie kistenweise Munition gefunden, mehrere Revolver, Pistolen und zwei Langwaffen; zwei davon im Schlafzimmer. Allein in der Nachttischschublade Bähners, wurden mindestens 50 Patronen gefunden, die zu der mutmaßlichen Tatwaffe passen. Der Keller war ein regelrechtes Waffen- und Munitionslager, der Großteil davon frei zugänglich. Es ist unklar, warum die Polizei die umfangreichen Waffenfunde in ihren Pressemitteilungen nach der Tat nicht thematisierte, die damalige Berichterstattung kann nur als massiv verharmlosend bezeichnet werden.

Ebenso skandalös ist, dass Bähner in der Tatnacht versuchte, seinen Schuss den von ihm Angegriffenen in die Schuhe zu schieben. Auch in Polizeigewahrsam wiederholte er die Lüge, er hätte die mutmaßliche Tatwaffe, eine halbautomatische Pistole der Marke Bernardelli, in seinem Garten gefunden. Tatsächlich erwies sich dies bereits in der Tatnacht als plumpe Lüge, denn die Originalverpackung der Waffe wurde bei der Durchsuchung im Keller aufgefunden.

Die Berichte der geladenen Polizeibeamt*innen machten deutlich, dass das Ermittlungsinteresse kurz nach der Tat nicht auf das rassistische Motiv des Täters gerichtet war. Obwohl Krys dies in seiner ersten Vernehmung im Krankenhaus schon deutlich benannte, löste dies zunächst keine polizeiliche Reaktion aus. Dieses sei bloß „eine weitere der Komponenten“ gewesen. Vordringlich war für die Polizei die Schussabgabe und die Klärung der von Bähner behaupteten körperliche Auseinandersetzung im Vorfeld des Schusses.

Disclaimer: Wir haben diesen Bericht nach bestem Wissen und Gewissen gemäß der im Gerichtssaal geäußerten Aussagen erstellt. Wir können keine Gewähr für eine wortwörtliche Richtigkeit übernehmen. Wörtliche Zitate haben wir als solche gekennzeichnet.