Prozessauftakt gegen Hans-Josef Bähner startet mit Täter-Opfer-Umkehr

Am 5. November begann nach nunmehr 22 Monaten der Prozess gegen den CDU-Politiker Hans-Josef Bähner vor dem Kölner Landgericht. Nach der Verlesung der Anklageschrift folgte eine Einlassung zur Sache, die Bähner über seine Anwälte Boris Krösing und Mutlu Günal verlesen ließ. Danach wurde der Betroffene Krys als Zeuge verhört.

Insgesamt ging es am ersten Prozesstag erschreckend wenig um den Täter oder die Tat selbst. Stattdessen wurde über viele Stunden hinweg ausschließlich Krys befragt. Edith Lunnebach, die Nebenklageanwältin, erklärte gegen Ende des Prozesstages, dass sich ihr Mandant als Angeklagter fühle und nicht als Zeuge.

1. Die Anklage

Hans-Josef Bähner ist angeklagt, jemanden mittels einer Waffe lebensgefährdend verletzt,  rassistisch beleidigt und gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.

Bähner soll – in der Nachtruhe gestört – mit einer Waffe (einer Pistole der Marke Bernadelli Modell 60 7.65mm) das Haus verlassen haben, und durch Vorzeigen der Waffe 4 junge Männer aufgefordert haben, sich von seiner Grundstücksgrenze zu entfernen.

Er habe die vier rassistisch beleidigt, daraufhin habe es ein Wortgefecht gegeben und es fielen Beleidigungen. Hans-Josef Bähner soll dann laut Anklage nach den vier Männern geschlagen und versucht haben, diese auf sein Grundstück zu locken, um auf sie schießen zu können.

Dann habe er aus maximal 5 cm Entfernung geschossen und Krys auf Höhe des Oberarms getroffen. Danach habe er von weiteren Schüssen abgesehen.

2. Einlassung Bähners zu seiner Vita 

Der CDU-Mandatsträger Bähner, der sein Amt mittlerweile niedergelegt hat, hatte am Morgen des Prozessauftakts von einem seiner Anwälte zunächst eine Erklärung zu seinen persönlichen Verhältnissen und dann zur Sache verlesen lassen: Dort beschrieb Bähner sich maßgeblich selbst als bemitleidenswertes Opfer, dessen Rolle bereits mit seiner schweren Kindheit begann: Im „Hungerwinter“ geboren, habe die Familie stets mit Armut zu kämpfen gehabt. Arm aber glücklich, so die Zusammenfassung von Bähners Kindheit.  Zu arm für eine höhere Schulbildung habe Bähner seine Ausbildung begonnen. Er habe dann Wehrdienst bei der Bundeswehr geleistet und sei zudem über Jahrzehnte in zahlreichen Schützenvereinen aktiv gewesen. Er habe die Erlaubnis Schützen auszubilden, Prüfungen abzunehmen und einen Schießstand zu beaufsichtigen.  ​​​​​1979 habe er sich zudem ehrenamtlich engagiert für die Cap Anamur, für Bootsflüchtlinge aus Vietnam. Bähner war sechs Jahre in der Bezirksvertretung Porz aktiv und außerdem ehrenamtlich bei einer Wohnungsgesellschaft.

3. Einlassung Bähners zur Sache

Bähner ließ erklären, er sei in der Tatnacht in den Garten gegangen, um seinen Hund pinkeln zu lassen. Seine Ehefrau habe ihn zuvor vor Jugendlichen gewarnt, die sich draußen aufhielten, die er selbst aber gar nicht gehört haben will, da er schwerhörig sei.  Er habe wegen der Jugendlichen seine Waffe in die Hose gesteckt bevor er in seinen Garten ging, Magazin und Waffe zunächst voneinander getrennt. Draußen habe er Leute rangeln sehen und dachte, jemand bräuchte Hilfe. Er sei daraufhin an seine Gartenmauer getreten und habe gefragt, ob er helfen könne, oder die Polizei rufen solle. Daraufhin will er von den Angesprochenen gehört haben, dass sie selbst die Polizei seien. Bähner habe daraufhin gedacht, er habe es mit Zivilbeamte zu tun, die jemanden festnehmen würden. Dann hätten die Männer aber angefangen auf seine Hand zu schlagen, wodurch er eine schmerzhafte Quetschung und einen Bruch am linken Mittelfinger davongetragen haben will.

Als er so gemerkt habe, dass dies keine Polizisten seien, habe er die Waffe genommen und die Männer gewarnt, dass die Waffe geladen sei und er sie benutzen würde, sollten sie sein Grundstück betreten. Da einer der Männer auf die Mauer geklettert sei, habe er daraufhin die Waffe geladen und entsichert. Bähner habe einen Warnschuss in die Luft abgeben wollen, ihm sei aber gegen den Arm geschlagen worden. Dabei habe sich ein Schuss gelöst und die Männer hätten sich entfernt.

Bähner habe gedacht, der Schuss sei in den Boden gegangen und sei daraufhin ins Haus zurückgekehrt, wo er sich schlafen gelegt habe. Er habe nicht gewusst, dass jemand von der Kugel getroffen worden war und habe auch nicht gemerkt, dass sein Finger gebrochen sei. Die Polizei habe er aus diesen Gründen nicht gerufen.

Zu den Vorwürfen der rassistischen Beleidigung ließ Bähner betonen, dass er niemanden rassistisch beleidigt haben will. Es sei dunkel gewesen, die Männer hätten Kapuzen getragen und er sei geblendet gewesen von einer Laterne. Er hätte daher niemandem seine Herkunft ansehen können und hätte dies auch nicht an der Aussprache der Männer hören können. Bähner ließ zu dem erklären, dass er generell keine rassistischen Worte benutzen würde, er sei kein Rassist und wolle auch nicht als solcher verstanden werden. Seine Facebook-Seite möge vielleicht einen solchen Eindruck gemacht machen, dies sei aber nicht von ihm intendiert und ihm auch nicht bewusst gewesen. Er ließ erklären nicht gewusst zu haben, dass „Journalistenwatch“ rechts sei und „Sputnik News“ dem russischen Staat nahestehe. Er habe allerdings die Haltung der Bundes-CDU für die Öffnung der Grenzen im Jahr 2015 nicht geteilt und die Verantwortungsübergabe an die Kommunen kritisiert.

Bähner ließ zudem verlesen, er habe nie behauptet, dass die Heranwachsenden die Waffe gehabt und in seinen Garten geworfen hätten, dies habe die Polizei wohl irrtümlich so dokumentiert.

Zum Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes ließ er erklären, dass die nicht auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen, u.a. auch die, die er für den Schuss auf die Heranwachsenden verwendete, von zwei verschiedenen Bekannten stammen würden. Die Tatwaffe habe er nach dem Tod als Andenken an die Freundschaft behalten.  Er hätte schon längst vorgehabt, diese als Zufallsfund in seinem Garten bei den Behörden zu melden, dies dann aber über die Jahre vergessen.

Die Tatwaffe und eine weitere habe Bähner nicht im verschließbaren Waffenschrank im Keller seines Hauses, sondern im Schlafzimmer im Nachtisch gelagert. Wobei er die Munition separat verstaut haben will. Als Grund für die nicht ordnungsgemäße Verwahrung der Waffen nannte Bähner die Angst vor Passant:innen am Porzer Rheinufer: Drei Monate zuvor habe er einen Mann mit einem Messer dort gesehen. Auch habe seine Nachbarin von einer Begegnung mit einem Jugendlichen im Sommer 2019 berichtet, welche ihr Angst gemacht habe. Aus diesem Grund ginge er auch stets mit der Waffe in der Tasche mit dem Hund spazieren.

Nachfragen zu den Einlassungen wurden durch die Anwälte nicht gestattet. Bähners Geschichte stand damit zunächst unwidersprochen im Raum.

4. Befragung des Betroffenen als erster Zeuge

Die Befragung von Krys begann um ca. 11:30 Uhr und wurde mit Unterbrechungen bis kurz vor 17 Uhr fortgesetzt. Das Ziel von Bähners Verteidigern war offensichtlich die Diskreditierung des als Zeugen vernommenen Krys und das Negieren der Vorwürfe eines rassistischen Hintergrunds der Tat: So suchten die Anwälte Bähners über Stunden hinweg nach Möglichkeiten, die Aussagen von Krys als widersprüchlich darzustellen. Während der am Morgen nach dem Schuss durchgeführten ersten polizeilichen Vernehmung hatte, der an Arm und Schulter verletzte, Krys im Krankenhaus lediglich allgemein von rassistischen Beleidigungen seitens Bähners berichtet, ohne aber die beleidigenden Worte detailliert aufzuzählen. Dies hatte er dann erst in einer zweiten Vernehmung im Polizeipräsidium nachgeholt.

Dass die erste Vernehmung am frühen Morgen nach der Tatnacht noch unter dem Einfluss von starken Schmerzmitteln und den traumatisierenden Nachwirkungen der Tat stand und auch Krys‘ Erzählung, dass mit Alpträumen unf Flashbacks erst nach und nach die detaillierte Erinnerung zurückgekommen sei, reichte den Verteidigern offensichtlich als Erklärung nicht aus. Diese erhöhten durchweg den Druck auf Krys durch stundenlange, teils hoch aggressive und herablassende Befragungen. Sie versuchten offenbar ihn mit verwirrenden Fragetechniken dazu zu bringen, sich selbst zu widersprechen und zweifelten mehrfach offen seine Glaubwürdigkeit an.

Neben der herablassenden Behandlung von Krys und seiner Anwältin beleidigte Mutlu Günal auch den Richter als „Sonnenkönig“ und sprach ihm juristische Sachkenntnis ab, als dieser vereinzelt Fragen zurückwies und diese als schon von Krys beantwortete Wiederholungsfragen beanstandete.

Weiter versuchten Bähners Strafverteidiger Günal und Krösing mehr über das Verhältnis des Geschädigten zu seinem früheren Anwalt zu erfahren und wollten den Anwalt gar durch Krys von der Schweigepflicht entbinden lassen. Zudem versuchten die Strafverteidiger Bähners die Herausgabe von Krys‘ Handy zu erwirken, um Chatverläufe und Sprachnachrichten von Krys und seinen Freunden auf vermeintliche Absprachen hin auszuwerten. Beides verweigerte Krys mit Verweis auf Schutz seiner Privatsphäre bzw. Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Diese völlig legitime Weigerung wurde ihm von den Anwälten der Verteidigung als nachteilig ausgelegt. Sie versuchten weiter ihn dadurch vor dem Gericht und den anwesenden Pressevertreter:innen zu diskreditieren: als Edith Lunnebach eine Pause erwirkte, um ihren Mandanten Krys über seine Rechte bzgl. der  Herausgabe seines Handys aufzuklären, rief Mutlu Günal zweimal in spöttischem Ton in den Raum: „Haben Sie etwas zu verbergen?“ Es war mehr als offensichtlich, dass dies eine Showeinlage für die anwesenden Pressevertreter:innen war.

Durch Krys‘ Befragung wurde deutlich, dass dieser auch heute noch unter den Folgen der Tat leidet. Er berichtete zum einen davon, dass er häufiger Schmerzen in Arm und Schulter habe und dies insbesondere bei der Arbeit auftrete, wo er oftmals lange stehen müsse. Die Kosten für die Physiotherapie wurden nur für eine bestimmte Zeit übernommen, er habe diese dann nicht mehr zahlen können. Auch habe er nach wie vor Alpträume und Flashbacks, die sich insbesondere vor Prozessbeginn wieder intensiviert hätten.

5. Fazit

Alles in allem war der erste Prozesstag sehr kräftezehrend und auch für Zuschauer:innenraum nur schwer erträglich. Statt zu seiner Tat zu stehen, die gar nicht zu widerlegen ist, bestritt Bähner sein rassistisches Motiv und versuchte mittels seiner Anwälte und deren dubioser Methoden, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern und sich als eigentliches Opfer zu inszenieren. Zu seiner Version der Geschichte ließ er keine Rückfragen zu.

So standen seine Behauptungen zunächst im Raum, ohne dass sie als Ausflüchte hinterfragt und widerlegt werden konnten. In der Folge bearbeiteten seine Anwälte den Betroffenen und Zeugen über Stunden hinweg, setzten ihn unter Druck und würdigten ihn herab. Diese Strategien sind aus unserer Sicht so einfach wie perfide, denn sie setzen auf die vorherrschenden, rassistischen Bilder der Zuhörerschaft und des Gerichts. Opfer können immer noch nicht einfach Opfer sein. Das ist genau die Täter-Opfer Umkehr, die wir aus dem NSU-Komplex kennen und die wir nicht unkommentiert stehen lassen können.

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Wir fordern:

Solidarität mit den Betroffenen rassistischer Gewalt!

Schluss mit der Täter Opfer Umkehr! Bähner soll sich für seine Taten verantworten, nicht der Geschädigte!