Pressemitteilung der Initiative „Tatort Porz – Keine Ruhe nach dem Schuss“ zum 7. Prozesstag gegen den ehemaligen Kölner CDU-Politiker Bähner
Am 04.01.22 fand der siebte Verhandlungstag im Prozess gegen den ehemaligen CDU-Politiker Hans-Josef Bähner im Landgericht Köln statt.
Wiedermal wurde deutlich, dass es seitens der Großen Strafkammer kein Interesse gibt sich mit dem rassistischen Motiv des Täters und den Hintergründen seiner Gewalttat zu befassen. Der Vorsitzende erklärte die Beweisaufnahme vielmehr für beendet und lehnte alle Anträge der Nebenklagevertreterin ab – darunter auch einen Antrag einen Sachverständigen als Zeugen zu hören, der den Zusammenhang zwischen Bähners rassistischen Facebook Posts und der Gewalttat analysiert. Auch die Mörder von Halle und Hanau hatten ihren Hass zuvor im Internet ausgelebt, bevor sie zur Tat schritten. Außerdem wertete die Kammer die Erklärung eines Sachverständigen, nach der wesentliche Teile von Bähners rassistischen Posts nach der Veröffentlichung im WDR professionell gelöscht wurden als unbewiesen und lehnte einen entsprechenden Beweisantrag der Nebenklagevertreterin ab. So ist zu befürchten, dass das Gericht die Gewalttat von Porz verharmlost und Rassismus als Motiv für das Urteil unbedeutend ist.
Auch war das Gericht bisher nicht in der Lage anerkennend und respektvoll mit den schwerwiegenden Folgen der Tat für die Betroffenen umzugehen. Obwohl sie bis heute unter den Folgen leiden, ließ der Vorsitzende Richter die diskriminierenden Befragungen und Attacken durch die Verteidiger des CDU-Politikers zu. Die Auseinandersetzung mit den traumatischen Folgen für die Opfer und den gesellschaftlichen Hintergründen rassistischer Gewalt seitens des Gerichts fehlte – stattdessen wurde nach Hinweisen auf eine fiktive körperliche Auseinandersetzung gesucht, die den Täter entlasten könnte. Dabei wäre es zentral, dass sich das Gericht damit befasst, wie und warum ein Kommunalpolitiker, Trainer am Schießstand, Besitzer von große Mengen Waffen und Munition und Follower von AFD-Politiker*innen zur Waffe greifen und auf einen Jugendlichen schießen kann, nur weil der ihn stört.
Um Eindruck vor Gericht zu machen, gab Bähners Verteidiger Günal kurz vor Schluss noch einmal die Sicht des Täters auf die Geschehnisse zu Protokoll. Demnach ist das rassistische Motiv des CDU-Politikers nichts als eine Mär, die von einem im WDR-Fernsehen gesendeten Beitrag über die rechten Facebook Posts in die Welt gesetzt worden sein soll; die Aussagen der Betroffenen seien ausgedacht und nicht zuletzt habe die, bei der Staatsanwaltschaft Köln ansässige Schwerpunktabteilung Hasskriminalität Rassismus nur deshalb als Tatmotiv zur Anklage gebracht, weil ein Staatsdiener mit nicht-deutschem Namen sich wegen eines Schreibfehlers von Bähners Verteidiger beleidigt gefühlt habe.
Die Beweisaufnahme ist beendet, das Problem Rassismus bleibt. Rassismus muss beim Namen genannt werden, es braucht einen würdigen Umgang mit den Betroffenen rassistischer Gewalt und keinen Raum für rechte Mythen.
Solidarität mit den Opfern rassistischer Gewalt