Hans Josef Bähner wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautet: Gefährliche Körperverletzung, unerlaubter Waffenbesitz und Beleidigung. Strafverschärfend wurde u.a. ein „fremdenfeindliches“ Motiv festgestellt.

Eine ausführliche Pressemitteilung folgt in den nächsten Tagen.

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