Tatort Porz

Autor: redaktionsteam

Urteil ist Etappenziel im Kampf gegen gesellschaftlichen und institutionellen Rassismus

PM der Initiative Tatort Porz zum Urteil gegen Hans-Josef Bähner

[Köln, 12.01.2022] Der Prozess gegen Hans-Josef Bähner ging am Montag, den 10. Januar 2022 überraschend schnell zu Ende. Das Landgericht Köln befand Bähner der gefährlichen Körperverletzung, der Beleidigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig und sprach eine Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten aus. Als strafverschärfend wurde dabei u.a. ein „fremdenfeindliches“ Motiv nach §46 StGB herangezogen. Das Urteil – insbesondere die Anerkennung des rassistischen Tatmotivs – führte zu Erleichterung und Aufatmen bei den Betroffenen und allen Prozessbeobachter:innen.

Bähner hatte während des Abschlussplädoyers, wie auch im gesamten Prozessverlauf, keinerlei Zeichen von Reue gezeigt und sogar mittels seiner Anwälte einen Freispruch gefordert. Und das trotz seines bereits bei Prozessbeginn vorgetragenen Geständnisses der Beleidigung, des illegalen Waffenbesitzes und der Schussabgabe. Doch damit nicht genug: Das Abschlussstatement seiner Verteidigung, welchem sich Bähner voll und ganz anschloss, war gekennzeichnet von erneuten Angriffen und Herabwürdigung gegen die Betroffenen seiner rassistischen Gewalttat. Auch Polizei, Justiz und die zahlreichen solidarischen Unterstützer:innen des Angeschossenen Krys wären seiner Auffassung nach einer Verschwörung gegen ihn aufgesessen.

Glücklicherweise folgte das Gericht dieser wirren Erzählung nicht und verurteilte den rechten Täter. Das Gericht folgte in seiner Begründung im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und wertete die Zeugenaussagen der Betroffenen als uneingeschränkt glaubwürdig. Die schriftliche Einlassung Bähners schätzte der Staatsanwalt wie auch das Gericht dagegen als unglaubwürdig und prozesstaktisch konstruiert ein.

Das rassistische Tatmotiv des Angeklagten sei eindeutig, sagte Staatsanwalt Sengöz und das sei besonders strafverschärfend. Auch hier folgte das Kölner Landgericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft.

Das ist bemerkenswert und nicht selbstverständlich. Erst seit 2015 heißt es in §46 des Strafgesetzbuchs, dass „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Dass der Kölner CDU-Politiker verurteilt wurde und das rassistische Tatmotiv dabei eine entscheidende Rolle spielt, ist vor allem ein Erfolg der Betroffenen. Sie hatten sich bereits kurz nach der Tat gegen die Diffamierungen und die Opfer-Täter-Umkehr öffentlich zur Wehr gesetzt. Auch von den Beleidigungen und Einschüchterungsversuchen, denen sie im Gerichtssaal durch Bähners Verteidiger ausgesetzt waren, haben sie sich nicht beirren lassen und standhaft ihre Wahrnehmung des Angriffs vertreten. Unserem Aufruf zu Protesten gegen die anfängliche Verschleppung der Eröffnung der Hauptverhandlung und zur kritischen Prozessbegleitung sind viele Menschen nachgekommen und haben solidarisch an der Seite der Betroffenen gestanden.

Die Erleichterung über das Urteil kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Prozess auch an vielen Stellen institutionellen Rassismus offenbart hat. Insbesondere das Vorgehen der Polizei, die an vielen Stellen den Täter privilegierte und die Aussagen des Überlebenden zu den rassistischen Beleidigungen nicht als relevant erachtete, muss kritisch aufgearbeitet werden. Auch die fehlende Sensibilität des Gerichts im Umgang mit den Betroffenen, insbesondere dem Überlebenden Krys hat uns sprachlos zurück gelassen.

„Errungenschaften wie die Anerkennung von Rassismus in Anklage und Urteil müssen sich in allen Fällen rassistischer Gewalt wiederfinden. Aber wir müssen auch weiter machen: der institutionelle Rassismus muss bis ins letzte Detail bekämpft und überwunden werden!“, so Berena Yogarajah von der Initiative Tatort Porz nach der Urteilsverkündung.

Bähner zu Freiheitsstrafe verurteilt

Hans Josef Bähner wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautet: Gefährliche Körperverletzung, unerlaubter Waffenbesitz und Beleidigung. Strafverschärfend wurde u.a. ein „fremdenfeindliches“ Motiv festgestellt.

Eine ausführliche Pressemitteilung folgt in den nächsten Tagen.

checkt bis dahin auch gerne unsere Twitter Feeds:

Tatort Porz (@TatortPorz) / Twitter

Heute abend 18h Ebertplatz Demo nach der Urteilsverkündung im Prozess gegen #Bähner

Das Urteil im Fall #Bähner ist gefallen.
Um 18 Uhr Demo am Ebertplatz, um den Fall nochmal auf die Straße zu tragen!

Beweisaufnahme geschlossen – das Problem Rassismus bleibt

Pressemitteilung der Initiative „Tatort Porz – Keine Ruhe nach dem Schuss“ zum 7. Prozesstag gegen den ehemaligen Kölner CDU-Politiker Bähner

Am 04.01.22 fand der siebte Verhandlungstag im Prozess gegen den ehemaligen CDU-Politiker Hans-Josef Bähner im Landgericht Köln statt.

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Weitere Prozesstermine veröffentlicht

  • Montag, 10.01.22, um 09:30 Uhr, Sitzungssaal 210 (tbc)
  • Montag, 31.01.22, um 09:30 Uhr, Sitzungssaal 210 (tbc)

Bericht von der Kundgebung zum 2. Jahrestag des rassistischen Angriffs in Köln Porz

Am 30.12.2021 haben wir uns zum 2. Jahrestags des rassistischen Angriffs erneut in Köln-Porz versammelt um gemeinsam den von der Gewalt betroffenen den Rücken zu stärken und zu zeigen: Ihr seid nicht allein!

Wir forderten Aufklärung, Gerechtigkeit und politische Konsequenzen.

Hierbei wurden wir unterstützt durch zahlreiche Solidaritätserklärungen weiterer Initiativen und Betroffenen rassistischer Gewalt. Wir bedanken uns für eure Unterstützung und wünschen euch weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen.

 

Verantwortungsübernahme und Respekt im Umgang mit Betroffenen rassistischer Gewalt! 

 

Redebeitrag der Initiative Tatort Porz vom Jahrestag am 30.12.2021

Am 5. November hat endlich der Strafprozess gegen den CDU-Politiker Hans Josef Bähner vor dem Kölner Landgericht begonnen. Wir waren als Initiative Tatort Porz bei den bisher 6 Prozesstagen vor Ort und wollen euch eine Zusammenfassung des bisherigen Geschehens geben.

Die Anklage gegen Bähner lautet auf gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz wegen des Besitzes illegaler Waffen und Beleidigung. Zusätzlich wird ihm ein rassistisches Motiv zur Last gelegt.

Bähner wird verteidigt von Mutlu Günal und Boris Krösing aus Bonn. Günal hat zweifelhafte Bekanntheit erlangt, weil er als DER Anwalt für Angeklagte in Islamismusprozessen gilt. Er hat unter anderem den Hassprediger Sven Lau verteidigt.

In den bisherigen Prozesstagen wurden zunächst Krys und seine Freunde als direkte Zeugen des Geschehens befragt. In der Folge sind jede Menge beteiligte Polizist*innen befragt worden und einige Sachverständige befragt worden.

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Aufruf zur Kundgebung am 30.12.2021: Aufklärung, Gerechtigkeit, Konsequenzen! Kundgebung

30. Dezember 2021 – 18 Uhr – Porz Markt*

Zum zweiten Jahrestags des rassistischen Angriffs auf eine Gruppe
Jugendlicher in Porz rufen wir zu einer antirassistischen Kundgebung in Porz auf. Der Prozess gegen den Schützen Hans-Josef Bähner (CDU) läuft, das Urteil wird bald gefällt.

Bähner ist angeklagt, aus rassistischen Motiven auf einen Porzer Jugendlichen geschossen und diesen schwer verletzt und beleidigt zu haben. Auch illegaler Waffenbesitz wird ihm vorgeworfen. Zunächst wurde versucht, den Prozess zu verschleppen, aber unser Protest war erfolgreich: Der Prozess begann am 5. November vor dem Kölner Landgericht.

Erneut sehen wir rassistische Kontinuitäten: Obwohl Krys bereits bei seiner ersten Vernehmung im Krankenhaus von rassistischen Beleidigungen durch Bähner gesprochen hatte, stieß dies bei den Ermittler:innen auf taube Ohren. Diese Beleidigungen seien bloß eine weitere Komponente gewesen, der sie keine größere Bedeutung beigemessen hätten, weil die Schussabgabe und die vom Angeklagten behauptete körperliche Auseinandersetzung abzuklären gewesen sei, erklärte ein Beamter ungeniert im Zeugenstand. Mit anderen Worten: Rassismus als Tatmotiv ist für die Kölner Polizei Nebensache.

Wir fragen:

Warum ging die Polizei den Hinweisen der Betroffenen auf ein rassistisches Motiv des mutmaßlichen Täters nicht nach? Bei Bähner befindet sich ein Waffen- und Munitionslager, auf das die Beamten bei der Durchsuchung des Bungalows gestoßen waren. Darunter mehrere Revolver, Pistolen, zwei Langwaffen und kistenweise Munition, der Großteil frei zugänglich. Zwei Waffen, darunter die Tatwaffe, waren nicht registriert.

Warum führte das aufgefundene Waffenlager nicht dazu, dass der Waffenfetischist als Gefahr beurteilt wurde – insbesondere dann, wenn im Raum steht, dass er die Waffen nicht zu Sportzwecken, sondern gegen Menschen eingesetzt hat?

Warum saß Bähner – trotz dringenden Tatverdachts, des ausgehobenen Waffenlagers und illegalen Waffenbesitzes keinen Tag in Untersuchungshaft? Diese Institutionen bringen keine Sicherheit, nicht für alle!

Weiter zeigt sich die Kontinuität rassistischer Täter-Opfer-Umkehr: Bähners Verteidigung versucht die Glaubwürdigkeit der Opfer zu erschüttern und Bähner als eigentliches Opfer darzustellen. Der Angeklagte hatte gegenüber den Beamten behauptet von den Jugendlichen angegriffen worden zu sein, die Tatwaffe habe er in seinem Garten gefunden – doch das ist Humbug! Die Originalverpackung der Tatwaffe wurde im Keller seines Hauses gefunden. Während der CDUler eine entsprechende Erklärung verlesen ließ und jede Aussage zum Tatgeschehen verweigerte, wurden die Betroffenen stundenlang verhört.

Die Betroffenen wehrten sich gegen die Angriffe der Verteidiger, ihre diskriminierenden Befragungen und blieben bei ihrem Aussagen, die sie bereits kurz nach der Tat gegenüber der Polizei gemacht hatten. Sie berichteten eindrücklich von der Tatnacht, den erlittenen Verletzungen und psychischen Folgen der rassistischen Gewalttat, unter denen sie noch heute leiden.

Gemeinsam wollen wir ihnen den Rücken stärken und zeigen: Ihr seid nicht allein! Dort wo die Gerechtigkeit ausbleibt, weil Behörden und Institutionen dem Rassismus nicht die Stirn bieten, werden wir gemeinsam weiterkämpfen!

Wir brauchen weiterhin eine solidarische Prozessbeobachtung. Nur eine breite und kritische Öffentlichkeit kann verhindern, dass der rassistische Anschlag durch einen ehemaligen CDU-Politiker in Porz weiterhin verharmlost wird. Das Motiv heißt Rassismus.

Wir fordern Aufklärung, Gerechtigkeit und politische Konsequenzen. Wir wollen Verantwortungsübernahme, Respekt im Umgang mit Betroffenen rassistischer Gewalt.

No justice, no peace!

Besucht den Prozess am Landgericht Köln und kommt zur Kundgebung am
30.12.2021 nach Porz.

https://tatort-porz.org/

https://twitter.com/TatortPorz 

https://www.instagram.com/tatort_porz/

V.i.S.d.P: Lückenlos e.V. c/o Allerweltshaus, Körnerstr. 77-79, 50823 Köln


*Achtet bitte bei Betreten und Verlassen des Kundgebungsortes auf die
Mindestabstände von 1,5 Metern. Tragt einen Mund-/Nasenschutz. Vielen Dank!

Rassistisches Tatmotiv: Inkompetenz und Ignoranz bei den staatlichen Ermittlungsbehörden

Pressemitteilung der Initiative „Tatort Porz – Keine Ruhe nach dem Schuss“ zum 5. Prozesstag

Köln, 11.12.2021 – Der fünfte Prozesstag im Prozess gegen den CDU-Politiker Hans Josef Bähner zeigte auf erschreckende Weise die Inkompetenz und die Ignoranz, mit der sich die staatlichen Ermittlungsbehörden dem rassistischen Hintergrund von Tat und Täter angenommen haben. Weder der Leiter der Mordkommission noch die eingesetzten Vernehmungsbeamt:innen hatten die klaren Äußerungen von Krys ernst genommen und die erforderlichen Ermittlungen veranlasst.

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Wir haben nun den ersten Prozessbericht online gestellt. Weitere werden folgen:

1. Prozessbericht: 05.11.2021

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